Zum Ende des Jahres 2020 trat das neue Gesetz zur Maklerprovision in Kraft. Die Immobilienkäufer werden mit diesem neuen Gesetz entlastet und müssen nur noch die Hälfte der Maklerprovision tragen!

Wie wird die Maklerprovision berechnet? Was gibt es zu beachten?

Nach einem Immobilienverkauf erhält der Makler sein Verdienst in Form einer Provision. Die Provision wird nun mit dem neuen Gesetz auf Käufer und Verkäufer halbiert. Es gibt es noch keinen festen Satz für die Höhe der Provision. In Nordrhein-Westfalen liegt der Satz in der Regel zwischen 3,57-7,14% inkl. MwSt. Die Maklerprovision wird mit dem Kaufpreis des Objektes berechnet.

Beispiel: Bei einem Provisionssatz von 3,57% und einem Kaufpreis von 300.000€ beträgt die Provision von 14.280€.

Maklerprovision für Nordrhein-Westfalen:

BundeslandNordrhein-Westfalen
Maklerprovision in Prozent insgesamt3,57 – 7,14%
Anteil Verkäufer1,78 – 3,57%
Anteil Käufer1,78 – 3,57%

Die neue Regelung trifft nicht bei allen Immobilienkäufern zu. Das neue Gesetz triff in Kraft für Immobilienkäufer die Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen kaufen. Das Gesetz bring einige wichtige Ergänzungen mit:

  • Der Käufer muss eine natürliche Person sein.
  • Die Immobilie darf nicht für den gewerblichen Zweck erworben werden.

Sind diese Anforderungen erfüllt, so gilt die neue Regelung zum Schutz des Käufers.

Der Verkäufer muss ab 2021 sein Anteil der Provision nachweisen. Als Nachweis kann ein Kontoauszug hinterlegt werden. Die Bestätigung einer Einzahlung kann auch vom Makler selbst erteilt werden. Beim Kauf einer Immobilie wird insbesondere der Verbraucher durch die Gesetzesänderung befreit. Mit der neuen Reglung, müssen private Käufer künftig weniger Nebenkosten tragen.

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