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Baukindergeld mit KfW

Bis zum 31.03.2021 können Sie sich noch das Baukindergeld sichern!

Das Baukindergeld ist ein staatliches Fördermittel, welches Familien mit Kindern beim Kauf oder Bau einer Immobilie erhalten. Pro Kind beträgt der Zuschuss 12.000€, verteilt auf 10 Jahre. Jedoch gibt es noch weitere Voraussetzungen, die noch zu beachten sind.

Voraussetzungen:

  • Dieses Fördermittel ist für Familien gedacht. Mindestens ein Kind muss kindergeldberechtigt sein und zum Zeitpunkt des Antrags im selben Haushalt leben, sofern das Kind das 18. Lebensjahr nicht überschritten hat.
  • Die Immobilie muss selbst genutzt werden (keine Vermietung etc.)
  • Einkommensteuerbescheid der letzten zwei Kalenderjahre ab dem Antragstag dürfen nicht mehr als 90.000€ im Jahresdurchschnitt bei einem Kind betragen. Für jedes weitere Kind gibt es 15.000€ Freibetrag zusätzlich (siehe unten im Beispiel).
Antragsteller Einkommen 90.000€
Ab dem 2. Kind (Freibetrag) zusätzlich 15.000€
Insgesamt 105.000€
Quelle: KfW, 2021

Bei Einreichung in 2021, sind die Jahre 2019 und 2018 einzureichen. Das zu versteuernde jährliche Haushalteinkommen darf in den letzten zwei Kalenderjahren nicht mehr als 120.000€ Jahresdurchschnitt betragen, um für das Fördermittel zulässig zu sein.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

  • Spätestens nach 6 Monaten nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum
  • Der Antrag sollte nicht vor dem Einzug beantragt werden!
  • Zum Zeitpunkt des Antrags müssen alle Hauptmitglieder in der geförderten Immobilie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein.
  • Wenn im Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 ein Kaufvertrag unterzeichnet wurde, es jedoch Komplikationen mit der Baugenehmigung gibt, so können Sie bis zum 31.12.2023 den Antrag nachträglich stellen. Wichtig ist nur, dass der Kaufvertrag des Hauses oder des Grundstücks bis zum 31.03.2021 geschlossen ist.

Welche Unterlagen sind für den Antrag wichtig?

  • Einkommensteuerbescheide
  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug
  • Notarieller Kaufvertrag/Baugenehmigung

Den Zuschuss beantragen Sie online im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal). Eine Kombination mit weiteren KfW-Fördermitteln ist ebenfalls möglich.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung des Baukindergeldes sowie Beratung zu weiteren staatlichen Fördermitteln. Rufen Sie uns gerne an!