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Neues Gesetz für die Maklerprovision

Wie wird die Maklerprovision berechnet und was gibt es zu beachten?

Nach einem Immobilienverkauf erhält der Makler sein Verdienst in Form einer Provision. Die Provision wird nun mit dem neuen Gesetz auf Käufer und Verkäufer halbiert. Für die Höhe der Provision gibt es noch keinen festen Satz, jedoch liegt es in Nordrhein-Westfalen in der Regel zwischen 3,57-7,14% inkl. MwSt. Die Maklerprovision wird mit dem Kaufpreis des Objektes berechnet. Die neue Regelung trifft jedoch nicht bei allen Immobilienkäufen zu. Die Voraussetzungen finden Sie unten.

Beispiel: Bei einem Provisionssatz von 3,57% und einem Kaufpreis von 300.000€ beträgt die Provision von 14.280€.

Bundesland Nordrhein-Westfalen
Maklerprovision in Prozent insgesamt 3,57 – 7,14%
Anteil Verkäufer 1,78 – 3,57%
Anteil Käufer 1,78 – 3,57%

Betroffen sind ausschließlich eigengenutzte Immobilien, wie zum Beispiel Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. Das Gesetz bringt noch einige wichtige Ergänzungen:

  • Der Käufer muss eine natürliche Person sein.
  • Außerdem darf die Immobilie nicht für den gewerblichen Zweck erworben werden.

Sind diese Anforderungen erfüllt, so gilt die neue Regelung zum Schutz des Käufers.

Der Verkäufer muss ab 2021 nachweisen, dass er seinen Anteil an der Provision bezahlt hat. Als Nachweis kann ein Kontoauszug hinterlegt werden. Die Bestätigung einer Einzahlung kann auch vom Makler selbst erteilt werden. Beim Kauf einer Immobilie wird insbesondere der Verbraucher durch die Gesetzesänderung befreit. Denn im Idealfall müssen private Käufer künftig weniger Nebenkosten tragen, wenn die neue Regelung greifen.

Sie möchten über weitere Neuerungen und Regelungen bei einem Immobilienkauf erfahren? Bei Fragen rund um die Themen Baufinanzierung & Immobilien stehen wir Ihnen gerne zur Seite.